Auf unbeheizter Ladefläche, in Kot und Urin: Zoll entdeckt Hundewelpen 

Zehn Wochen alter Yorkshire Terrier Welpe aus Portugal auf dem Weg in die Schweiz entdeckt

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Einen zehn Wochen alten Yorkshire Terrier Welpen fanden Zöllner des Hauptzollamts Singen jüngst auf der unbeheizten Ladefläche eines im Kanton Thurgau zugelassenen Kleintransporters. Darüber berichtet der Zoll.

Der 63-jährige portugiesische Fahrer gab auf Befragen gegenüber den Kontrollbeamten an, das Tier von Portugal in die Schweiz zu liefern. Aus dem vorgelegten EU-Heimtierausweis ging hervor, dass der Hund gerade einmal zehn Wochen alt ist und noch nicht alle notwendigen Impfungen, insbesondere gegen Tollwut, eingetragen waren.

„Beim Öffnen der Ladefläche wurde der Yorkshire Terrier Welpe in einem kleinen Wäschekorb zwischen Kisten und Paketen am Ende der Ladefläche gefunden.“ beschreibt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. „Die Decken, auf denen das Tier lag, waren mit Kot und Urin verschmutzt. Es wird vermutet, dass das Tier seit Reisebeginn in Portugal auf der nicht beheizten Ladefläche transportiert wurde. Der Welpe war nach Aussage des Veterinäramts des Schwarzwald-Baar-Kreises unterkühlt und nicht ausreichend mit Wasser und Futter versorgt.“ so Müller weiter.

Das Tier wurde sichergestellt und in die Obhut des zuständigen Veterinäramts gegeben. Zwischenzeitlich wurden die erforderlichen Dokumente für eine Ausreise in die Schweiz vorgelegt. Der Welpe durfte, erholt von der strapaziösen Reise, von seinen neuen Besitzern abgeholt werden. 
Die zuständige Veterinärbehörde prüft aktuell die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen den Fahrer des Transporters.

Das Tiergesundheitsrecht selbst umfasst eine Vielzahl von Vorschriften, teilt der Zoll weiter mit. Hierbei handelt es sich sowohl um einzelstaatliche Vorschriften der Mitgliedstaaten, als auch um Rechtsakte auf gemeinschaftlicher Ebene.

Auf nationaler Ebene sind für Deutschland insbesondere das Tiergesundheitsgesetz zu nennen. Daneben gelten jedoch zahlreiche Bestimmungen, die bereits auf Europäischer Ebene erlassen wurden, um ein einheitliches Schutzniveau gegenüber Dritt-ländern sicherzustellen.

Für die Durchführung des Tiergesundheitsgesetz sind in Deutschland die Veterinär-behörden zuständig. Die Zollbehörden wirken bei der Überwachung der tiergesundheitsrechtlichen Bestimmungen mit und können zu diesem Zweck betroffene Tiere bei der Ein- und Ausfuhr zur Überprüfung anhalten.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) warnt zudem vor illegalem Welpenhandel. Die Tiere seien häufig zu jung, geschwächt, nicht geimpft und unzureichend sozialisiert. Das BMEL empfiehlt daher den Welpenkauf vor Ort beim seriösen Züchter oder aus dem Tierheim. Auf der Homepage des BMEL (www.bmel.de) finden Sie Hinweise um unseriöse Angebote im Internet zu erkennen.




Pressemitteilung (pm)

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